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Erbrecht

Türkisches Erbrecht gilt für Vermögen in der Türkei und häufig auch für türkische Staatsangehörige im Ausland. Erben benötigen einen Erbschein für Bankkonten und Immobilien; Streit entsteht oft um Pflichtteile und lebzeitige Übertragungen.

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Das türkische Erbrecht gilt für alle in der Türkei belegenen Immobilien und in vielen Fällen auch für das weltweite Vermögen türkischer Staatsangehöriger. Erben im Ausland stehen vor zusätzlichen praktischen Hürden: fremdsprachige Urkunden, Fristen, die unabhängig von Ihrer Kenntnis laufen, und Verfahren vor türkischen Gerichten, Banken und Grundbuchämtern. Unsere Kanzlei in Bakırköy (Istanbul) vertritt ausländische Erben mit Vermögen in der Türkei und im Ausland lebende türkische Staatsangehörige und führt das gesamte Verfahren aufgrund einer Vollmacht, sodass Sie in der Regel nicht anreisen müssen.

Anwalt für Erbrecht

Erbrecht Anwalt Istanbul: Wir beschaffen den Erbschein für ausländische und türkische Erben, vollziehen Grundbuchumschreibungen, holen Bankguthaben ein, teilen den Nachlass auf und führen Pflichtteils- und Scheingeschäftsstreitigkeiten (muris muvazaası), meist aufgrund einer Vollmacht, sodass Sie nicht anreisen müssen.

Was das türkische Erbrecht umfasst

Das Erbrecht des Zivilgesetzbuchs bestimmt, wer erbt, in welchen Anteilen und wie der Nachlass übergeht, aufgeteilt und gegebenenfalls eingeklagt wird. Typische Aufgaben: Erbschein, Eigentumsumschreibung bei Immobilien, Zugang zu den Konten des Erblassers, Erbauseinandersetzung, Schutz der Pflichtteile, Anfechtung von Testamenten und verdächtigen lebzeitigen Übertragungen sowie die Ausschlagung überschuldeter Nachlässe.

Zwei Besonderheiten überraschen ausländische Mandanten häufig. Erstens wenden türkische Gerichte auf Immobilien in der Türkei türkisches Recht an, auch wenn der Erblasser Ausländer war; die Erbquoten können daher von dem abweichen, was ein Testament oder das Recht Ihres Heimatlandes vorsieht. Zweitens sind wichtige Schritte an kurze gesetzliche Fristen gebunden: Die Ausschlagung muss binnen drei Monaten erklärt werden, deshalb ist frühe Rechtsberatung wichtig.

Erbschein für ausländische Erben

Der Erbschein (veraset ilamı) weist die Erben und ihre Anteile amtlich aus; ohne ihn handeln Banken und Grundbuchamt nicht. Türkische Staatsangehörige erhalten ihn in der Regel binnen eines Tages beim Notar. Bei Auslandsbezug, also bei einem ausländischen Erblasser, ausländischen Erben oder ausländischen Personenstandsurkunden, ist der Weg über den Notar meist versperrt, und der Erbschein ist beim Friedensgericht in Zivilsachen zu beantragen.

Für Erben im Ausland bereiten wir den Antrag vor, besorgen beglaubigte Übersetzungen und Apostillen für ausländische Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden und begleiten das Gerichtsverfahren bis zum Erbschein. Mit dem Erbschein vollziehen wir anschließend die Grundbuchumschreibung und holen Guthaben bei türkischen Banken ein.

Testamente, Pflichtteile und Nachlassstreit

Ein Testament (vasiyetname) kann vor einem Notar oder eigenhändig errichtet werden und wird nach dem Tod vom Zivilgericht eröffnet und verkündet. Das türkische Recht schützt die Pflichtteile der Abkömmlinge, der Eltern und des überlebenden Ehegatten: Ein Testament oder eine lebzeitige Schenkung, die über die verfügbare Quote hinausgeht, kann mit der Herabsetzungsklage (tenkis) gekürzt werden.

Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis ist das Scheingeschäft des Erblassers (muris muvazaası): Der Erblasser überträgt zu Lebzeiten eine Immobilie formal als Kauf, tatsächlich aber als Schenkung, um einen Erben gegenüber den anderen zu bevorzugen. Erben, deren Anteile vereitelt wurden, können eine solche Übertragung ohne Frist anfechten. Wir prüfen Grundbuchauszüge und die wirtschaftliche Wirklichkeit der Übertragung und führen diese Verfahren vor den Zivilgerichten.

Erbauseinandersetzung

Bis zur Teilung gehört der Nachlass den Erben gemeinschaftlich, und keiner kann frei über einzelne Gegenstände verfügen. Sind sich die Erben einig, entwerfen wir einen Teilungsvertrag und vollziehen die Übertragungen im Grundbuch. Andernfalls kann jeder Erbe mit der Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (ortaklığın giderilmesi) die Teilung erzwingen, meist durch gerichtlich beaufsichtigte Versteigerung und Verteilung des Erlöses nach den Anteilen des Erbscheins.

Erben im Ausland

Die meisten unserer Erbrechtsmandanten reisen während des Verfahrens nicht in die Türkei. Eine Vollmacht, die beim türkischen Konsulat oder vor einem ausländischen Notar mit Apostille ausgestellt wurde, ermächtigt uns, den Erbschein zu beantragen, Sie vor Gerichten, Finanzämtern, Banken und dem Grundbuchamt zu vertreten und Verkaufserlöse auf Ihr Konto im Ausland zu überweisen. Wir bereiten außerdem die Erbschafts- und Übertragungssteuererklärung vor und reichen sie ein; die Steuer wird auf Grundlage der amtlichen Werte des Nachlasses berechnet. Über jeden Verfahrensschritt informieren wir Sie auf Deutsch und teilen alle Unterlagen digital.

Sind Erblasser oder Erben Ausländer, stellt sich die Frage des anwendbaren Rechts. In der Regel gilt für Immobilien in der Türkei türkisches Recht, für das übrige Vermögen das Heimatrecht des Erblassers. Wir arbeiten regelmäßig mit Notaren und Rechtsanwälten in anderen Ländern zusammen, damit sich der türkische Teil in die gesamte Nachlassabwicklung einfügt.

Wie lange dauert es?

Ein unstreitiges Verfahren (Erbschein, Steuererklärung, Grundbuchumschreibung) dauert in der Regel einige Wochen bis wenige Monate, je nachdem, wie schnell ausländische Urkunden legalisiert werden können. Streitige Verfahren wie Herabsetzungs- oder Scheingeschäftsklagen dauern deutlich länger, häufig Jahre einschließlich Berufung; eine realistische Einschätzung von Dauer und Kosten geben wir, bevor Sie sich für ein Klageverfahren entscheiden.

Haben Sie eine Erbschaft mit Türkeibezug, erreichen Sie uns per Telefon oder WhatsApp; das erste kurze Vorgespräch ist kostenlos. Verwandte Gebiete: Immobilienrecht und Ausländerrecht.

Häufige Fragen
Wer sind die gesetzlichen Erben nach türkischem Recht?

Das türkische Recht ordnet die Erben in Ordnungen (Parentelen). Zur ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder und Enkel), zur zweiten die Eltern und deren Abkömmlinge, zur dritten die Großeltern und deren Abkömmlinge. Der überlebende Ehegatte erbt neben der jeweils berufenen Ordnung; sein Anteil wächst, je entfernter die Ordnung ist. Ein wirksames Testament gilt, soweit es die Pflichtteile nicht verletzt.

Ich lebe im Ausland. Können Sie die gesamte Nachlassabwicklung ohne meine Anreise erledigen?

Ja. In nahezu allen Erbsachen können Sie aufgrund einer Vollmacht vertreten werden, die beim türkischen Konsulat oder im Ausland vor einem Notar mit Apostille ausgestellt wurde. Erbschein, Grundbuchumschreibung, Bankabhebungen und Gerichtsverfahren kann Ihr Anwalt führen, während Sie im Ausland bleiben.

Wie erhält ein ausländischer Erbe einen Erbschein (veraset ilamı)?

Türkische Notare stellen den Erbschein bei Fällen mit Auslandsbezug in der Regel nicht aus, deshalb wenden sich ausländische Erben meist an das Friedensgericht in Zivilsachen. Das Gericht prüft das Verwandtschaftsverhältnis anhand der Personenstandsregister; ausländische Urkunden müssen übersetzt, beglaubigt und gegebenenfalls mit Apostille versehen werden.

Gilt türkisches Recht für den Nachlass eines Ausländers mit Immobilien in der Türkei?

Auf in der Türkei belegene Immobilien wenden türkische Gerichte türkisches Erbrecht an, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Auf bewegliches Vermögen wird nach dem türkischen internationalen Privatrecht grundsätzlich das Heimatrecht des Erblassers angewendet. In der Praxis betreffen die meisten Streitigkeiten Immobilien in der Türkei und werden daher nach türkischem Recht entschieden.

Was ist ein Pflichtteil (saklı pay)?

Der Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, den das Gesetz nahen Erben (Abkömmlingen, Eltern und überlebendem Ehegatten) auch gegen den Willen des Erblassers oder gegen lebzeitige Schenkungen sichert. Verletzt ein Testament oder eine Zuwendung den Pflichtteil, kann der betroffene Erbe die Herabsetzungsklage (tenkis) erheben.

Wie kann ich in der Türkei eine Erbschaft ausschlagen?

Die Ausschlagung (reddi miras) wird innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie vom Tod oder von Ihrer Erbenstellung erfahren haben, vor dem Friedensgericht in Zivilsachen erklärt. Bei offensichtlich überschuldetem Nachlass kann die Ausschlagung vermutet werden. Wer die Frist versäumt, gilt in der Regel als Erbe einschließlich der Schulden.

Können die Erben den Nachlass ohne Gericht aufteilen?

Ja. Sind sich alle Erben einig, kann der Nachlass durch einen schriftlichen Teilungsvertrag aller Erben aufgeteilt werden; die Immobilienübertragungen werden dann im Grundbuch vollzogen. Ein Gerichtsverfahren, etwa die Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft, ist nur erforderlich, wenn die Erben sich nicht einigen können.

Ich vermute, Vermögen wurde übertragen, um die Erben zu umgehen. Was kann man tun?

Zuwendungen des Erblassers, die die Rechte der Erben vereiteln sollten, etwa ein Verkauf, der in Wahrheit eine Schenkung war, lassen sich mit der Klage wegen Scheingeschäfts des Erblassers (muris muvazaası) und der Herabsetzungsklage (tenkis) anfechten. Geprüft werden Grundbuchauszüge, Zahlungsflüsse und Zeugenaussagen; bei Erfolg wird die Übertragung aufgehoben oder in Höhe des verletzten Anteils ausgeglichen.

So arbeiten wir mit Mandanten
1 — Erstgespräch

In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.

2 — Fahrplan und Honorar

Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.

3 — Führung der Akte

Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.

4 — Information

Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

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