Wählen Sie das passende Thema
Wählen Sie das Thema, das zu Ihnen passt, und Sie gelangen direkt zum entsprechenden Abschnitt.
Scheidungsverfahren in der Türkei werden nach dem Zivilgesetzbuch vor den Familiengerichten geführt. Unsere Kanzlei in Bakırköy (Istanbul) vertritt türkische und ausländische Mandanten in allen Phasen der Trennung: einvernehmliche Scheidung mit Protokoll, streitige Verfahren, Sorgerechts- und Unterhaltsstreitigkeiten, Vermögensauseinandersetzung, Schutzmaßnahmen und die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei. Ein großer Teil unserer Mandanten sind deutsch-türkische Paare und Menschen im Ausland, die den türkischen Teil ihrer Scheidung ohne ständige Reisen abwickeln wollen.
Scheidungsanwalt und Anwalt für Familienrecht
Scheidungsanwalt Istanbul und Anwalt für Familienrecht Istanbul: Unsere Kanzlei in Bakırköy vertritt türkische und ausländische Ehegatten bei einvernehmlicher und streitiger Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Anerkennung ausländischer Urteile. Leben Sie im Ausland, handeln wir auf Deutsch aufgrund einer Vollmacht.
Scheidung in der Türkei: zwei Wege
Die einvernehmliche Scheidung ist möglich, wenn die Ehe mindestens ein Jahr besteht und sich die Ehegatten über alle Folgen einig sind. Die Einigung wird in einem Scheidungsprotokoll festgehalten und vor dem Richter bestätigt. Die streitige Scheidung stützt sich auf gesetzliche Scheidungsgründe, meist die Zerrüttung der Ehe, und verläuft als kontradiktorisches Verfahren mit Zeugen, Urkunden und Sachverständigengutachten.
Zuständig ist das Familiengericht am Wohnsitz eines Ehegatten oder am Ort, an dem die Ehegatten zuletzt mindestens sechs Monate zusammengelebt haben. Für Ausländer gilt dasselbe Verfahren: Ausländische Urkunden werden mit beglaubigter Übersetzung vorgelegt, das anwendbare Recht bestimmt sich nach dem türkischen internationalen Privatrecht.
Einvernehmliche Scheidung und Protokoll
Das Protokoll ist das Herzstück jeder einvernehmlichen Scheidung: Es regelt Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, Entschädigungen und das Schicksal einzelner Vermögenswerte in vollstreckbarer Form. Unklare Formulierungen führen Jahre später zu Vollstreckungsstreitigkeiten; deshalb entwerfen wir das Protokoll so sorgfältig wie einen Schriftsatz. Sind sich beide Ehegatten einig, bereiten wir Antrag und Protokoll vor, erwirken einen zeitnahen Termin, und die Scheidung ist in der Regel in einer Sitzung abgeschlossen.
Streitige Scheidung
Ist keine Einigung möglich, führen wir das Verfahren über Verschulden, Sorgerecht, Unterhalt und Entschädigung vor dem Familiengericht. Als Beweismittel kommen Zeugen, Finanzunterlagen und rechtmäßig erlangte elektronische Kommunikation in Betracht; rechtswidrig erlangtes Material darf nicht verwertet werden und kann den Verwender haftbar machen. Zu Beginn des Verfahrens lassen sich einstweilige Maßnahmen erwirken: vorläufiger Unterhalt, vorläufige Sorgerechtsregelung und Schutzanordnungen nach dem Gesetz Nr. 6284.
Sorgerecht, Unterhalt und Vermögen
Das Sorgerecht wird nach dem Kindeswohl entschieden, in der Regel nach einem sozialpädagogischen Bericht. Beim Unterhalt unterscheidet man vorläufigen Unterhalt während des Verfahrens, Bedürftigkeitsunterhalt (yoksulluk nafakası) für den Ehegatten, der nach der Scheidung in Not geraten würde, und Kindesunterhalt bis zur Volljährigkeit oder zum Ende der Ausbildung.
Die Vermögensauseinandersetzung ist ein eigenes Verfahren. Für Ehen nach 2002 gilt grundsätzlich die Errungenschaftsbeteiligung: Was in der Ehe erworben wurde, wird geteilt, Eigengut nicht. Unternehmen, Immobilien und Rentenansprüche erfordern Bewertungen durch Sachverständige.
Scheidungen mit Auslandsbezug
Für ausländische Ehegatten verzahnt sich die türkische Scheidung mit dem Aufenthaltstitel, dem Standesamt und, falls bereits ein ausländisches Urteil vorliegt, mit dem Anerkennungsverfahren. Eine im Ausland ausgesprochene Scheidung, etwa ein deutsches Scheidungsurteil, entfaltet in den türkischen Registern erst Wirkung, wenn sie von einem türkischen Gericht anerkannt oder in Ausnahmefällen über den gemeinsamen Antrag beider Ehegatten beim Standesamt eingetragen wurde. Anerkennungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren (tanıma–tenfiz) führen wir aufgrund einer Vollmacht, sodass Sie nicht anreisen müssen. Beruht Ihr Aufenthalt in der Türkei auf der Ehe, beraten wir gemeinsam mit unserer Praxis für Ausländerrecht zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen. Betrifft der Streit Immobilien, arbeiten unsere Praxen Immobilienrecht und Erbrecht an derselben Akte mit.
So arbeiten wir
Wir beginnen mit einer vertraulichen Einschätzung Ihrer Lage, in der Kanzlei in Bakırköy oder per Videogespräch, und zeigen Ihnen die realistischen Optionen, die voraussichtliche Dauer und die Kosten auf, bevor Sie sich entscheiden. Mit ausländischen Mandanten kommunizieren wir auf Deutsch, Englisch oder Russisch, Unterlagen tauschen wir digital aus, Termine nehmen wir aufgrund einer Vollmacht wahr, die beim türkischen Konsulat oder mit Apostille im Ausland ausgestellt wurde. Das erste kurze Vorgespräch ist kostenlos.
Können sich Ausländer in der Türkei scheiden lassen?
Ja. Türkische Familiengerichte verhandeln Scheidungen, wenn eine Zuständigkeit besteht, etwa weil ein Ehegatte in der Türkei lebt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Welches Recht anwendbar ist, bestimmt sich nach dem türkischen internationalen Privatrecht. Ausländische Urkunden werden mit Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorgelegt.
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?
Wenn die Ehe mindestens ein Jahr besteht und die Ehegatten sich über alle Folgen (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen) einig sind, unterzeichnen sie ein Scheidungsprotokoll und bestätigen es vor dem Richter. Bei einem vollständigen Protokoll ist die Scheidung in der Regel in einem einzigen Termin abgeschlossen.
Muss ich persönlich zum Termin erscheinen?
Bei der einvernehmlichen Scheidung muss der Richter beide Ehegatten persönlich anhören; in geeigneten Fällen ist die Teilnahme per Videokonferenz möglich. Bei einer streitigen Scheidung kann Sie Ihr Anwalt aufgrund einer Vollmacht vertreten, Ihr persönliches Erscheinen ist in der Regel nicht erforderlich.
Welche Gründe gibt es für eine streitige Scheidung?
Das türkische Zivilgesetzbuch kennt besondere Scheidungsgründe (Ehebruch, Anschlag auf das Leben oder schwere Misshandlung, Begehung einer Straftat oder ehrloser Lebenswandel, böswilliges Verlassen, unheilbare Geisteskrankheit) sowie den allgemeinen Grund der Zerrüttung der Ehe. Die meisten streitigen Verfahren stützen sich auf die Zerrüttung.
Wie werden Sorgerecht und Kindesunterhalt entschieden?
Das Sorgerecht richtet sich nach dem Wohl des Kindes. Berücksichtigt werden Alter, Betreuungssituation und, je nach Alter, der Wille des Kindes; meist wird ein Sachverständigenbericht eingeholt. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, zahlt Kindesunterhalt (iştirak nafakası) entsprechend seiner Leistungsfähigkeit und hat ein festgelegtes Umgangsrecht.
Wie wird das Vermögen nach der Scheidung geteilt?
Für Ehen, die nach 2002 geschlossen wurden, gilt als gesetzlicher Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung: Der in der Ehe erworbene Wert wird grundsätzlich hälftig geteilt, Eigengut (voreheliches Vermögen, Erbschaften, Schenkungen) bleibt außen vor. Die Vermögensauseinandersetzung ist ein eigenes Verfahren neben der Scheidung.
Meine Scheidung wurde im Ausland ausgesprochen. Gilt sie in der Türkei?
Nicht automatisch. Ein ausländisches Scheidungsurteil wirkt in den türkischen Personenstandsregistern erst nach Anerkennung (tanıma) durch ein türkisches Gericht, hinsichtlich vollstreckbarer Teile wie Unterhalt nach Vollstreckbarerklärung (tenfiz). Bis dahin gelten Sie in der Türkei weiterhin als verheiratet, was Wiederheirat, Erbrecht und Staatsangehörigkeitsverfahren beeinflusst.
Wie lange dauert eine Scheidung in der Türkei?
Eine einvernehmliche Scheidung mit vollständigem Protokoll ist in der Regel in einem Termin abgeschlossen, häufig innerhalb von ein bis drei Monaten. Eine streitige Scheidung dauert in erster Instanz meist ein bis drei Jahre, im Berufungsverfahren länger.
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

