Patienten, die in der Türkei durch fehlerhafte Diagnose, Behandlung oder Nachsorge geschädigt wurden, können Schadensersatz und Schmerzensgeld von Arzt und Krankenhaus verlangen. Schönheitsoperationen ordnen türkische Gerichte als Werkvertrag ein, was den Arzt stärker in die Pflicht nimmt.
Wir vertreten Mandanten bei Arzthaftungsklagen gegen Privatkliniken und Ärzte vor den Verbrauchergerichten, bei Klagen gegen staatliche Krankenhäuser vor den Verwaltungsgerichten sowie in den parallelen Strafverfahren. Im Ausland lebende Patienten können ihre Ansprüche per Vollmacht verfolgen.
Beratung in diesem Bereich
- Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Behandlungsfehlern
- Streitigkeiten nach Schönheits-, Zahn- und Laserbehandlungen
- Klagen gegen staatliche Krankenhäuser
- Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

