Entscheidungen türkischer Behörden wie Bußgelder, Widerruf von Genehmigungen, Enteignung, Disziplinarmaßnahmen sowie Aufenthalts- und Abschiebungsentscheidungen können vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden; die Fristen sind kurz, in der Regel sechzig, teils nur fünfzehn Tage.
Wir legen Einspruch gegen Bußgelder ein, erheben Anfechtungsklagen mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Leistungsklagen auf Schadensersatz gegen die Verwaltung und vertreten Mandanten in Enteignungs- und Vergabeverfahren.
Beratung in diesem Bereich
- Einspruch gegen Verwaltungsbußgelder
- Anfechtungsklage und Aussetzung der Vollziehung
- Schadensersatzklagen gegen die Verwaltung
- Enteignung und Beamtenrecht
In der Kanzlei oder per Video hören wir Ihr Anliegen an und prüfen Ihre Unterlagen.
Wir teilen schriftlich mit, welches Verfahren eingeleitet wird, mit welcher Dauer und welchen Kosten.
Schriftsätze, Termine und Beweise werden von einem Anwalt betreut.
Über jede Entwicklung informieren wir Sie per WhatsApp oder E-Mail.

